Leistungen

Das deutsche Gesundheitssystem unterliegt aufgrund sich verändernder politischer, wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Rahmenbedingungen sowie der zukünftigen Aktivitäten des Gesetzgebers einem stetigen Wandel. Ärzte in freier Praxis bedürfen daher regelmäßiger und umfassender Beratung, um im Wettbewerb mit gewerblichen Leistungsanbietern und Krankenhäusern bestehen zu können.

radiodoc versteht sich als auf die Radiologie und andere bildgebende Fachgebiete spezialisierter Anbieter, dessen Team auf Ihr Anliegen abgestimmte rechtliche wie wirtschaftliche Beratungsleistungen anbieten kann. Unsere Klienten erhalten umfassende Beratung aus einer Hand, wir liefern für Sie das erforderliche Know How und garantieren ein zeitnahes Konfliktmanagement mit erfolgreichen Lösungen.

Wirtschaftliche Beratung

Die Liberalisierung der gesetzlichen Grundlagen des Berufs- und Vertragsarztrechts hat in den letzten Jahren unterschiedliche Versorgungsformen für Ärzte in freier Niederlassung und zunehmend auch für Krankenhausärzte entstehen lassen. Komplexe Strukturen, wie MVZ, haben das Nebeneinander von Einzel- und von Gemeinschaftspraxen abgelöst. Standortübergreifende Versorgungsformen, Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften, MVZ-Gründungen mit und ohne Versorgung von Krankenhäusern haben eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnet, aber auch den Wettbewerb zwischen Radiologen und anderen Facharztgruppen sowie sonstigen Leistungserbringern verschärft. 

Um in diesem Umfeld heute und zukünftig erfolgreich handeln und bestehen zu können, ist unternehmerisches Handeln unverzichtbar geworden. Eine Praxisberatung mit ihrem professionellen "Blick von außen" kann gezielt Möglichkeiten zur Optimierung aufspüren. Hierzu gehört neben dem Controlling und der Analyse betriebsinterner Abläufe auch die Auswertung nach Kostenstellen sowie die Konzeption neuer Versorgungsformen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Interessen unserer Auftraggeber. 

Rechtsberatung

Die Radiologie ist als methodendefiniertes Fachgebiet in besonderem Maße darauf angewiesen, sich den ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen und aufgrund der Kostenentwicklung für radiologische Verfahren und der medizinisch-technischen Entwicklung für einen wirtschaftlichen und effizienten Ressourceneinsatz Sorge zu tragen. Dies ist jedoch nur im Rahmen von rationell arbeitenden Praxisstrukturen möglich. Wir begleiten und beraten Sie daher insbesondere in den zulassungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen der Praxiskooperationen und der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern. 

Die ambulanten Versorgungsstrukturen in der Radiologie befinden sich seit einiger Zeit in einer starken Umbruchphase, die man mit Besorgnis zur Kenntnis nehmen muss. Einerseits ist seit einigen Jahren eine zunehmende Konkurrenz zwischen radiologischen Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ festzustellen, die durch Krankenhäuser und nichtärztliche Leistungserbringer gegründet werden. Andererseits wurde die Liberalisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit durch schrittweise durch eine Verschärfung der Bedarfsplanung wieder zurückgenommen, die die standortübergreifende Zusammenarbeit und den innerbetrieblichen Ablauf erheblich erschweren. Auf die Kooperation mit Krankenhäusern sind niedergelassene Radiologen in besonderer Weise zur Auslastung der Geräte und angesichts der ständig abnehmenden Vergütungen in der ambulanten Versorgung angewiesen. Trotz der positiven Auswirkungen dieser sektorenübergreifenden Zusammenarbeit ist das Modell jedoch nicht unangefochten.

Honorarmanagement

Plausibilitätskriterien, Regelleistungsvolumen, QZV und andere Begriffe zur Mengensteuerung in der GKV verunsichern von Jahr zu Jahr die niedergelassenen und ermächtigten Radiologen. Die Transparenz und Vorhersehbarkeit der eigenen Honorarabrechnung ist heute für den einzelnen Arzt kaum noch gegeben. Für ein zukunftssicheres Konzept der eigenen Betätigung sind Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsplanungen sowie aktuelles Wissen über Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die KVen unerlässlich. Nur mit dem Verständnis der eigenen Leistungsabrechnung kann die Optimierung der Honorarbudgets für die Zukunft sinnvoll erfolgen. 

Welchem Prinzip folgt Ihre Abrechnung? Leistungszuordnung nach dem Prinzip "Jeder macht was kommt", nach Zufall oder nach strategischer Planung? Haben Sie die Möglichkeiten ausgeschöpft, über Praxisbesonderheiten Kürzungen aufzufangen? Wie prüfen Sie, dass das, was anerkannt wurde auch dem entspricht, was erbracht und eingereicht wurde? Sind Ihre Widersprüche gegen die Kürzung Ihrer radiologischen Leistungen, insbesondere MRT und CT, erfolgreich? Wie lässt sich ein erfolgreiches Fallzahl-Leistungsmanagement MRT-CT-Röntgen zuverlässig während des Quartals durchführen? Honoraranalysen und Steuerung der Leistungsverteilung zur optimalen Auslastung von Budgets und Arbeitsplätzen sowie erfolgreiche Widerspruchsverfahren gegen Honorarregresse und Kürzungen der Abrechnung gehören zu unseren Kernkompetenzen.

Praxisabgabe und -übernahme

Die Entscheidung zur Abgabe der eigenen radiologischen Praxis stellt sowohl eine wesentliche Entscheidung zur Weiterführung des eigenen Lebenswerkes, als auch aus finanzieller Sicht einen wesentlichen Baustein für die eigene Altersabsicherung dar, deren rechtliche, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen nicht nur persönlich und wirtschaftlich abgesteckt, sondern die insbesondere vertraglich geregelt werden müssen. In gleicher Weise gilt dies für den Erwerb einer Arztpraxis. Junge Kollegen sind jedoch verunsichert, was Angebote zum Praxiserwerb anbetrifft, zumal auf der Nachfrageseite immer häufiger kapitalstarke Investoren als Konkurrenten auftreten. Ältere Kollegen fürchten um den Teil ihrer Altersvorsorge, der aus einem Praxisverkauf erzielt werden kann, weil das Vertragsarztrecht den Verkaufsmöglichkeiten immer weiter einschränkt.

Sollten Sie sich für den Verkauf Ihrer Praxis entscheiden, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Käufer, sei es aus dem klassischen Umfeld der Ärzteschaft oder bei Bedarf auch aus dem Bereich Private Equity und institutionelle Anleger und stellen Ihre Praxis für die Käufer in einem Exposé dar. Wenn Sie sich für einen Interessenten entschieden haben, helfen wir Ihnen bei der Bereitstellung der Unterlagen für eine Due Diligence und begleiten Sie während der Verkaufsphase sowie den Vertragsverhandlungen bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages. Anschließend stellen wir sicher, dass die Phase der Einbringung Ihrer Praxis in die Strukturen der Käufer reibungslos und für Sie zufriedenstellend verläuft. In gleichem Maße stehen wir für Ärzte im Rahmen des Praxiserwerbs zur Verfügung.

Weitere Beratungsschwerpunkte

Neben den oben genannten Leistungen erstreckt sich unser Beratungsangebot unter anderem auch auf die folgenden Themenfelder:

  • Wirtschaftliche und rechtliche Kooperationsberatung (Gründung von Berufsausübungs- und Organisationsgesellschaften, MVZ)
  • Kooperationsberatung im Rahmen von Verhandlung mit Krankenhäusern (Begleitung der Kooperationsgespräche und bei öffentlichen Ausschreibungen, Berechnung der Vertragskonditionen, Erstellung von Kooperationsverträgen)
  • Begleitung im Rahmen der Praxisnachfolge (Praxisveräußerung, Nachbesetzungsverfahren, Verhandlung der Vertragskonzepte mit potentiellen Vertragspartnern)
  • Administrativer und rechtlicher Support für die Abrechnung ärztlicher Leistungen und von Sachkosten (z.B. Kontrastmittel, Sprechstundenbedarf)
  • Erstellung von Praxiswertgutachten
  • Einkaufsmodelle für Großgeräte und Medizintechnik
  • Optimierung des GKV-Umsatz
  • Finanzierung und Investitionsberatung
  • Projektmanagement
  • Sanierungsmanagement
  • Qualitätsmanagement
  • Administration Medizintechnik und EDV
  • Personalsuche
  • Umsetzung und Implementierung 
  • Gesundheitspolitische Beratung in der Radiologie
  • Interessenvertretung für Radiologen