In der Ausgabe 04/2024 (Fortschr. Röntgenstr. 2024, S. 405 ff.) haben wir uns bereits mit den Inhalten des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.12.2023 (Az.: B 6 KA 15/22 R) und den aktuellen rechtlichen Entwicklungen zum ärztlichen Leiter im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) beschäftigt. Nun liegen die Urteilsgründe vor, welche wesentliche Feststellungen zur Bedeutung der Rechtsfigur des ärztlichen Leiters im MVZ gem. § 95 Abs. 1 S. 2 SGB V beinhalten. Welche dies sind und was für rechtliche Folgen mit ihnen einhergehen, sollen innerhalb des Artikels näher erläutert werden.