Radiologie und Recht 10/2020

Der Gesellschafterstreit in der radiologischen Berufsausübungsgemeinschaft: Ist Prävention möglich?

Der Streit zwischen Gesellschaftern einer radiologischen Berufsausübungsgemeinschaft ist ein unerwünschtes Phänomen – hierüber sind sich alle Beteiligten rasch einig. Ein solcher Streit kostet nicht nur die Beteiligten Nerven und Geld, sondern wirkt sich auch nachteilig auf Patienten, Mitarbeiter und Reputation der Berufsausübungsgemeinschaft aus. Der Patient argwöhnt, wer streite, konzentriere sich nicht hinreichend auf seine Arbeit; Mitarbeiter fürchten um ihren Arbeitsplatz.

Das ändert aber nichts daran, dass ein solcher Gesellschafterstreit häufig mit harten Bandagen ausgefochten wird. Das kann an den Charakteren der am Streit beteiligten Gesellschafter liegen, aber auch daran, dass es an einer strukturierten Kommunikation unter den Gesellschaftern mangelt, an insuffizienten oder auslegungsbedürftigen Gesellschaftsverträgen oder daran, dass bei Entwicklung des Gesellschaftsvertrages der Berufsausübungsgemeinschaft die zu berücksichtigenden Interessen entweder nicht artikuliert oder nicht hinreichend ausdiskutiert worden sind.

Dem anwaltlichen Berater, der eine der Streitparteien vertritt oder beauftragt ist, bei der Streitschlichtung behilflich zu sein, stellt sich immer wieder die Frage, ob der Streit im Vorfeld vermeidbar gewesen wäre. Prävention ist nicht nur eine medizinische Kategorie, sondern gleichsam wichtiges Instrument zur Streitvermeidung, das wir in unserem Beitrag anhand von Beispielen genauer beleuchten. 

Der vollständige Beitrag steht Ihnen in unserem Informationsportal kostenfrei zum Download zur Verfügung.