Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der aktuellen Rechtslage zu den Voraussetzungen der Drittanfechtung einer einem Konkurrenten erteilten Ermächtigung sowie denen der Erlangung einer Institutsermächtigung. Die Ermächtigung hat für Krankenhausärzte eine besondere Bedeutung, weil sie eine Möglichkeit bietet, auch ohne vertragsärztliche Zulassung in einem auf bestimmte Leistungen und in räumlich beschränkten Umfang sowie zeitlich befristet an der ambulanten Behandlung gesetzlich Versicherter zu partizipieren.
