Den Vertragsarzt treffen grundsätzlich eine Vielzahl von Pflichten, die Behandlung penibel zu dokumentieren. Dabei kann leicht der Überblick verloren gehen, woraus sich die Pflicht ergibt und worauf sie sich im Einzelfall erstreckt. Die Bandbreite der Normen hierzu reichen von privatrechtlichen Dokumentationspflichten bis hin zu solchen Pflichten, die zur Darstellung der wirtschaftlichen Berechnung des Honorars im Verhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung oder der gesetzlichen Krankenversicherung wirken. Im Rahmen aktueller Entscheidungen beleuchtet der Beitrag, inwiefern eine fehlerhafte oder unzureichende Dokumentation als Indiz für eine rechtswidrige Honoraranforderung im Rahmen der Prüfung nach § 106 d SGB V dienen kann.
Der vollständige Beitrag steht Ihnen in unserem Informationsportal kostenfrei als Download zur Verfügung.