In diesem Beitrag wird die Zulässigkeit von früheren Terminen für Selbstzahler diskutiert und mit Blick auf wettbewerbsrechtliche Vorgaben analysiert. Ferner wird auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorfs vom 26.06.2024, Az.: 24 O 107/22, welches im Bezug zu diesem Thema steht, Bezug genommen.
