Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit der Wahrung des Facharztstandards bei der Befunderstellung von Sonographien durch Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung auseinander. Der Facharztstandard ist vor allem im Zivilrecht, konkret im Arzthaftungsrecht, von zentraler Bedeutung, strahlt aber auch in andere Rechtsgebiete aus. Der Facharztstandard stellt eine besondere Ausprägung des allgemeinen zivilrechtlichen Sorgfaltsmaßstabes, der in § 276 Abs. 2 BGB geregelt ist, dar.
