Radiologie & Recht 08/2026

Zulassungsverzicht zwecks Anstellungsgenehmigung und Nachbesetzungsrecht bei chronischer Erkrankung des Vertragsarztes

Bei einer Praxisübergabe kann die vertragsärztliche Zulassung nicht allein durch Kaufvertrag übertragen werden. Neben dem Nachbesetzungsverfahren kommt insbesondere der Zulassungsverzicht zugunsten einer Anstellung nach § 103 Abs. 4a, 4b SGB V in Betracht. Dieses Modell bietet größere Planungssicherheit, setzt nach der Rechtsprechung des BSG jedoch grundsätzlich eine dreijährige Weiterbeschäftigungsabsicht des abgebenden Arztes voraus. Mit dieser Drei-Jahres-Frist befasst sich das Urteil des LSG NRW vom 18. Februar 2026.

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