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Wir beraten und verhandeln seit über 20 Jahren gemeinsam radiologische Versorgungskonzepte für Krankenhäuser und niedergelassene Radiologen

 

Krankenhausstrukturwandel und Radiologie

Die Krankenhausversorgung befindet sich in einem starken Umbruch. Bereits mit Einführung eines gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern hat der G-BA Rahmenbedingungen definiert, die die Voraussetzungen für das Erreichen definierter Notfallstufen verbindlich regeln. Die Vorhaltung von bestimmten Fachabteilungen steht dabei im Fokus. Das Fachgebiet Radiologie gehört zwar nicht zu den vorzuhaltenden Krankenhausabteilungen, jedoch wird als Mindestvoraussetzung eine 24-stündig verfügbare computertomographische Bildgebung gefordert, die entweder durch eigene Krankenhausradiologen oder durch Kooperation mit einer radiologischen Praxis oder MVZ sichergestellt werden kann.

Der Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes – KHVVG sieht in Abstimmung mit der Landeskrankenhausplanung die Einführung von Versorgungsstufen und standortbezogenen Leistungsgruppen vor. Diese Leistungsgruppen bilden das zentrale Steuerungselement der zukünftigen Krankenhausplanung. Im Fachgebiet Radiologie wird für jede Leistungsgruppe die Vorhaltung der radiologischen Leistungen mit gerätebezogenen Mindestvoraussetzungen wie CT, MRT und Röntgen gefordert. Voraussichtlich werden Krankenhäuser die gerätebezogenen und die personellen Anforderungen durch eigene Ärzte oder auch durch Kooperationspartner erfüllen können, wobei die Qualifikationskriterien noch unklar sind.

Diese Entwicklung zeigt, dass die Erbringung eines weit gefächerten radiologischen Leistungsspektrums, insbesondere im Bereich der Schnittbilddiagnostik z.B. zur Diagnostizierung des Schlaganfalls und die Vorhaltung von Neuro- und Kinderradiologen für Krankenhäuser zukünftig erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben wird. Der Erhalt und der Ausbau der radiologischen Versorgung durch eine eigene Krankenhausabteilungund/oder eine Zusammenarbeit mit niedergelassenen Radiologen ist komplex und erfordert strukturelle und wirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Radiologie und der regulatorischen Anforderungen im Strahlenschutzrecht.

Die Partner von radioDoc, die Rechtsanwälte Wigge GbR und die Dörsing Healthcare Berater GmbH arbeiten seit über 20 Jahren partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen und können Sie als Krankenhaus, Krankenhausradiologe, Praxis oder MVZ in allen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen der Radiologie kompetent beraten.

Gerne unterstützen wir Sie insbesondere bei folgenden Fragestellungen:

  • Begleitung bei Kooperationsvorhaben zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Radiologen, einschließlich gemeinsamer Kooperation bei Geräten und Personal (Erarbeitung der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen)
  • Begleitung bei der Ausgliederung von radiologischen Krankenhausabteilungen, einschließlich der Prüfung von Förderbescheiden und der Rechtsfragen im Rahmen des Personalübergangs
  • Erarbeitung teleradiologischer Konzepte und Einholung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden
  • Aufbau radiologischer Netzwerke mit anderen Krankenhäusern
  • Beratung bei Einführung und Abrechnung von KI-basierten Medizinprodukten in der Radiologie

Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ansprechpartner bei radioDoc:

Prof. Dr. Peter Wigge
Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwälte Wigge GbR
Scharnhorststraße 40
48151 Münster
Tel: +49 251 53595-0
Fax: +49 251 53595-99
E-Mail: kanzlei@  avoid-unrequested-mailsra-wigge.de
www.ra-wigge.de

Ditta Reichardt
Senior Consult
Dörsing Healthcare Berater GmbH
Fasanenstraße 38
10719 Berlin
Tel: +49 30 88 68 18 47
Fax: +49 30 88 68 18 48
E-Mail: reichardt@  avoid-unrequested-mailsdoersing.com
www.doersing.com